Wer wir sind - das Komitee
Das Einheitskomitee der historischen deutschen Sprachinseln in Italien setzt sich aus Vertretern der deutschen Gemeinschaften im italienischen Alpenbogen zusammen und hat zum Ziel, deren Sprachen und Kulturen zu fördern. Es wurde 2002 in Folge mehrerer Treffen gegründet, nachdem die Europäische Union und der Europarat 2001 zum Jahr der Sprachen ausgerufen hatten. Im Laufe der Jahre hat die Zahl der teilnehmenden Gemeinschaften zugenommen.
2014 bilden 15 Gemeinschaften formell dieses Komitee:
Walser von » Gressoney/Greschoney (Aostatal)
Walser von » Issime/Eischeme (Aostatal)
Walser von » Campello Monti/Kampel (Piemont)
Walser von » Rimella/Remmaljiu(Piemont)
Walser von » Pomatt/Formazza/Pumatt (Piemont)
Walser von » Alagna Val Sesia/Im land (Piemont)
Walser von » Carcoforo/Chalchoufe (Piemont)
» Fersentaler/Mòcheni della Valle del Fersina/Bersntolar (Trentino Südtirol)
Zimbern von » Luserna/Lusérn (Trentino Südtirol)
Zimbern von » Dreizehn Gemeinden/XIII Komaunj (Veneto)
Zimbern von » Sieben Gemeinden/Siben Komoine (Veneto)
Zimbern von » Kansilien/Tzimbrise Loite bon Kansilien (Veneto)
» Sappada/Plodn (Veneto)
» Sauris/Zahre (Friaul-Julisch Venetien)
» Timau/Tischlbong (Friaul-Julisch Venetien)
» Val Canale/Kanaltal (Friaul-Julisch Venetien)
Einige Lokalkörperschaften, darunter auch Provinzen und Regionen, haben das Komitee formell anerkannt. Rechtsquelle für die Errichtung des Komitees ist das Staatsgesetz 482/99. Art.2 besagt, dass die Republik Sprache und Kultur der deutschsprachigen Gemeinschaften schützt. Art. 3 berechtigt Minderheiten, die auf mehreren Provinzen und Regionen verteilt leben, Organismen für Zusammenarbeit und Vorschlagsrecht zu bilden, die von den zuständigen Lokalkörperschaften anerkannt werden können.
Zweck des Komitees ist der Schutz und die Förderung der Sprachen und Kulturen der im Gesetz erwähnten Gemeinschaften mit allen für geeignet erachteten Mitteln, auch in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, Vereinigungen und Personen in Italien und Europa.
Im Sinne des Gesetzes 482/99 verfolgt das Komitee die Anwendung der staatlichen und internationalen Normen zum Schutze der sprachlichen Minderheiten.
Das Komitee ist auch Mitglied des CONFEMILI (Comitato Nazionale Federativo Minoranze Linguistiche d’Italia).
Die » Vollversammlung des Komitees besteht aus den gesetzlichen Vertretern (oder deren Bevollmächtigten) aller Mitgliedsgemeinschaften und versammelt sich in der Regel einmal im Jahr abwechselnd bei einer anderen Gemeinschaft.