Finanzierung laut Minderheitenschutzgesetz 482/1999
von Online-Redaktion (Kommentare: 0)
Bezüglich der Finanzierung des Gesetzes 482 hat sich kürzlich die Staat-Regionen-Konferenz in einem eigenen Gutachten (16/106/CU09-10C1 vom 29. Sept.2016) geäußert.
Darin wird vermerkt, dass Minderheitenschutz verfassungsmäßig gewährleistet ist, dass aber die dafür zur Verfügung gestellten Mittel ungenügend ausgefallen seien.
Die Regierung wird aufgefordert, die Zuweisungen für den Minderheitenschutz in den nächsten Jahren zu erhöhen.
Originaltext des Gutachtens: siehe italienische News